NATO-Doppelbeschluss

Pershing II, eines der nach dem Doppelbeschluss aufgestellten Waffensysteme

Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:

  1. Die NATO kündigte die Aufstellung von 198 neuen mit Atomsprengköpfen bestückten Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing II und 464 Marschflugkörpern vom Typ BGM-109G Gryphon in Westeuropa an. Sie begründete diesen Schritt als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die Stationierung der sowjetischen SS-20 bewirkt habe.[1]
  2. Sie verlangte Verhandlungen der beiden Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert.

Beide Teile, Raketenaufstellung und Rüstungskontrolle, sollten einander ergänzen und parallel vollzogen werden.

Nach dem Scheitern der Genfer Verhandlungen im November 1982 lehnten Bevölkerungsmehrheiten mehrerer NATO-Staaten die geplante Aufstellung ab. Eine Abgeordnetenmehrheit des Deutschen Bundestages stimmte ihr am 22. November 1983 zu.[2] Ab Dezember 1983 wurden die neuen Atomwaffen aufgestellt.

Im März 1985 wurde Michail Gorbatschow Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU. Er bot im Oktober 1985 (in Frankreich) und im November 1985 (in Genf) eine weitreichende atomare Abrüstung an. 1987 vereinbarten die USA und die Sowjetunion im INF-Vertrag Rückzug, Vernichtung und Produktionsverbot all ihrer atomar bestückbaren landgestützten Flugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5500 km und ihrer Trägersysteme. Im Mai 1991 wurden die letzten Flugkörper verschrottet.

  1. bpb.de / Ursula Lehmkuhl: Die Reagan-Jahre: Zurück zum „alten Glanz“
  2. bundestag.de: Deutscher Bundestag hält am Nato-Doppelbeschluss fest

NATO-Doppelbeschluss

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