Der NSU-Prozess war das Strafverfahren gegen fünf Personen, die angeklagt wurden, an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morden an Migranten, einem Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen sowie insgesamt 43 Mordversuchen.
Die Hauptverhandlung fand ab dem 6. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Manfred Götzl vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit über hundert Beteiligten statt. Die Plädoyers begannen am 27. Juli 2017, dem 375. Verhandlungstag, das Urteil wurde am 11. Juli 2018 verkündet, dem 438. Verhandlungstag. Es verhängte gegen Beate Zschäpe, die Lebensgefährtin der beiden ausführenden Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, wegen Mittäterschaft bei deren Taten und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU sowie schwerer Brandstiftung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ralf Wohlleben, Carsten Schultze, Holger Gerlach und André Eminger wurden wegen verschiedener Beihilfehandlungen zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil gegen Schultze erlangte am 17. Januar 2019 als erstes Rechtskraft, da der Angeklagte seine Revision zurücknahm. Mit zwei Beschlüssen vom 12. August 2021 wurden die Revisionen der Angeklagten Zschäpe, Wohlleben und Gerlach verworfen; bei Zschäpe unter geringfügiger Änderung des Schuldspruchs, die nichts an der gegen sie verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe änderte. Im Fall Eminger wurden nach einer Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021 die Revisionen des Angeklagten und des Generalbundesanwalts mit Urteil vom 15. Dezember 2021 verworfen (siehe #Urteil am Ende).