Als Nationales Referenzzentrum (NRZ) werden in Deutschland seit 1995 Institutionen im Bereich der Infektiologie, Virologie und Mikrobiologie ernannt, die besondere Aufgaben für den öffentlichen Gesundheitsschutz unter anderem bei der Diagnostik von Krankheitserregern, der Beratung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Beratung von Ärzten wahrnehmen. Für Erreger, die nach bestimmten Kriterien für den Gesundheitsdienst in Deutschland eine geringere Priorität bezüglich Spezialdiagnostik, Resistenz oder ein geringeres epidemiologisches Risiko darstellen, werden ergänzend zu den NRZs Institutionen zu Konsiliarlaboratorien (KL) berufen. Derzeit existieren 21 Nationale Referenzzentren und 39 Konsiliarlabore (siehe auch Konsil).
Als Referenzlabore werden hingegen verschiedene sehr unterschiedliche labordiagnostische Einrichtungen bezeichnet, die für Fachgesellschaften, Behörden oder kommerzielle Zusammenschlüsse Aufgaben hinsichtlich der Standardisierung von Labormethoden oder der Herstellung von Vergleichsproben erfüllen. Für ähnliche Aufgaben wie die Nationalen Referenzzentren im Bereich der veterinärmedizinischen Erregerdiagnostik und -überwachung werden Nationale Referenzlabore ernannt.