Als Normierung bezeichnet man in der Psychologischen Diagnostik das Erarbeiten einer Umrechnungsskala von Rohwerten zu Normwerten zwecks Herstellung der Vergleichbarkeit eines individuellen Testergebnisses mit einer repräsentativen Vergleichsgruppe.
So können z. B. die Ergebnisse eines Intelligenztests einer spezifischen Personengruppe, etwa der Abiturienten, mit der aus der Normentafel ersichtlichen Intelligenzverteilung der entsprechenden Gruppe verglichen, eingeordnet und interpretiert werden.
Zugrunde liegt in der Regel die Annahme, dass psychologische Merkmale normalverteilt sind und der Grad der Abweichung eines Ergebnisses vom Mittelbereich der Referenzgruppe interpretationsrelevant ist. Diese Interpretationen können dann z. B. als „überdurchschnittlich“, „durchschnittlich“ oder „unterdurchschnittlich“ eingeordnet werden – die Bewertung ergibt sich aus dem Inhalt des Merkmals (z. B. bei Intelligenz anders als Aggressivität). In der Regel umfasst der Mittel- oder Durchschnittsbereich den Abstand einer Standardabweichung um den Mittelwert, dieser Grenzwert ist allerdings nicht psychologisch begründet. Bei einigen Tests werden deshalb Abweichungen von zwei oder drei Standardabweichungen für die Interpretation einer extremen Ausprägung gefordert. Genauer ist die fragestellungsspezifische Feststellung von Grenzwerten im Rahmen der Validierung für das Treffen einer diagnostischen Entscheidung (z. B. ab welchem Konzentrations-Leistungswert die Fahrtauglichkeit verneint werden muss, weil das Risiko der Unfallverursachung größer ist als die Einschränkung der persönlichen Freiheit).
Die Durchführung einer Normierung ist ein wesentliches Gütekriterium für ein ausgereiftes Testverfahren und seine praktische Brauchbarkeit.[1] Bei Papier-Bleistift-Tests muss die Normierungstafel (Umrechnung Rohwert zu Normwert im Test-Handbuch verfügbar sein. Bei computerunterstützten Verfahren oder Auswerteprogrammen, wo eine automatische Umrechnung erfolgt, müssen mindestens Angaben zur Stichprobe (und der Unterteilung der Norm z. B. nach Alter, Geschlecht u. a.), Erhebungsmethodik und dem Erhebungszeitraum veröffentlicht sein (vgl. z. B. DIN 33430). Hier wird auf die direkte Verfügbarkeit der Normtabellen häufig aus Gründen des Test- bzw. Investitionsschutzes verzichtet, da die Erhebung repräsentativer Normierungsstichproben meist der teuerste Einzelposten einer Testentwicklung ist und so ein Nachbau durch Dritte verhindert werden soll.
Für jeden psychologischen Test ist anzugeben, für welche Zielgruppe und welche diagnostische Entscheidung dieser Test ein gültiges Messinstrument sein soll und durch empirische Ergebnisse im Test-Manual zu belegen. Art, Aktualität und Güte der Normierung sind mitbestimmend für die sogenannte Utilität (Nützlichkeit) des Testverfahrens.