Oberamt Cannstatt

Das Oberamt Cannstatt war ein ab 1818 dem Neckarkreis zugeordneter württembergischer Verwaltungsbezirk. Nachdem bereits 1905 die Amtsstadt selbst mit Stuttgart vereinigt worden war und später noch weitere Gemeinden nach Stuttgart eingemeindet worden waren, erfolgte zum 1. Oktober 1923 die Auflösung des Oberamts. Dabei fielen die verbliebenen Gemeinden an die Oberämter Waiblingen, Eßlingen und das Amtsoberamt.


Oberamt Cannstatt

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