Oktoberreformen

Reichskanzler Max von Baden (Mitte, im hellen Mantel) auf dem Weg in den Reichstag, 3. Oktober 1918

Die Oktoberreformen bestanden aus mehreren Verfassungs- und Gesetzesänderungen, durch die das deutsche Kaiserreich am Ende des Ersten Weltkriegs in eine parlamentarische Monarchie umgewandelt wurde. Insbesondere machten die Reformen, die am 28. Oktober 1918 in Kraft traten, das Amt des Reichskanzler auch vom Vertrauen des Reichstags abhängig, statt wie bis dahin, allein von dem des Kaisers.

Bereits 1917 erfolgten erste Schritte in Richtung einer Parlamentarisierung der Reichsverfassung von 1871, als Vertreter demokratischer Parteien in die Reichsleitung eintraten. Der Grund für die noch weiter reichende Oktoberreform war die sich abzeichnende Kriegsniederlage Deutschlands. Die Oberste Heeresleitung unter den Generälen Hindenburg und Ludendorff, in deren Händen damals die tatsächliche Macht lag, erhofften sich von einer Demokratisierung des Reichs bessere Friedensbedingungen von Seiten der Kriegsgegner.

Unterstützt wurden die Reformen von den Mehrheitssozialdemokraten, dem katholischen Zentrum, der linksliberalen Fortschrittlichen Volkspartei und den Nationalliberalen. Sie alle stützten auch das letzte noch vom Kaiser ernannte Kabinett Baden. Gegen die Reformen stimmten die Konservativen und die Unabhängigen Sozialdemokraten. Ersteren gingen die Reformen zu weit, letzteren nicht weit genug, zumal die Wahlreform im Reich und in Preußen noch nicht abgeschlossen war.

Die Reformen kamen jedoch zu spät, um noch eine Wirkung zugunsten der Monarchie zu entfalten. Die bald darauf ausbrechende Novemberrevolution ging über sie hinweg: Am 9. November kam es zur Ausrufung der Republik und wenig später zur formellen Abdankung Wilhelms II. Der letzte kaiserliche Reichskanzler, Prinz Max von Baden übertrug die Regierungsgeschäfte dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert. Im Sommer 1919 löste die demokratische und republikanische Weimarer Verfassung endgültig die Bismarcksche Reichsverfassung ab.


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