Operationstechnischer Assistent

Operationstechnischer Assistent (OTA), Medizinisch-technischer Assistent (Thüringen) und Operationstechnischer Angestellter (Schleswig-Holstein) sind medizinische Gesundheitsfachberufe in Deutschland und ein neu geschaffener Gesundheitsberuf in Österreich.[1] Operationstechnische Assistenten übernehmen die Aufgaben von Fachpflegekräften im Operationsdienst innerhalb eines Krankenhauses.

Die Ausbildung in Deutschland erfolgte bis 2021 auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) oder der jeweiligen Landesverordnung.[2] Seit dem 1. Januar 2022 ist die Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und nach dem Gesetz für Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz bundesweit einheitlich geregelt. Der Beruf ist seitdem in Deutschland staatlich anerkannt, wonach zum Führen der Berufsbezeichnung ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Diese Möglichkeit besteht auch für OTA, welche die Ausbildung vor 2022 absolviert haben.[3]

  1. Österreich schafft neuen Gesundheitsberuf: Operationstechnische Assistenz (OTA). In: Lazarus. 26. November 2021, abgerufen am 24. April 2022 (deutsch).
  2. DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten. 2013; abgerufen am 22. November 2021.
  3. § 69 ATA-OTA-G Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Abgerufen am 3. Januar 2022.

Operationstechnischer Assistent

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