Organleihe

Von einer Organleihe spricht das deutsche öffentliche Recht, insbesondere beim Verwaltungsrecht, wenn ein Organ eines Hoheitsträgers für einen anderen Hoheitsträger tätig wird und dabei nach außen als Organ des entleihenden Hoheitsträgers auftritt.


Organleihe

Dodaje.pl - Ogłoszenia lokalne