Perspektive Zuordnung ist ein Begriff aus der projektiven Geometrie und bezeichnet in einer projektiven Ebene eine besondere Beziehung zwischen eindimensionalen Grundgebilden, also einer Punktreihe (alle Punkte einer Gerade) oder einem Geradenbüschel (alle Geraden durch einen festen Punkt).
Im einfachsten Fall stellt die Projektion einer Punktreihe auf eine andere von einem Punkt aus eine perspektive Zuordnung zweier Punktreihen dar. Es kann aber auch ein Geradenbüschel einer Punktreihe zugeordnet werden. Perspektive Zuordnungen können unter hinreichenden Bedingungen zu Perspektivitäten (Kollineationen) der projektiven Ebene fortgesetzt werden.
Eine projektive Zuordnung zwischen zwei Grundgebilden ist die Hintereinanderausführung endlich vieler perspektiver Zuordnungen. Sind zwei Grundgebilde durch perspektive oder projektive Zuordnung einander zugeordnet, so sagt man auch, sie befinden sich in perspektiver Lage bzw. projektiver Lage.
Die Bedeutung perspektiver bzw. projektiver Zuordnungen zeigt sich im Hauptsatz der projektiven Geometrie und dem Satz von Steiner über die Erzeugung eines Kegelschnitts.