Als Pflegesatz bezeichnet man Entgelte, die Benutzer einer teil- oder vollstationären Einrichtung oder die Kostenträger der Benutzer für bestimmte Leistungen der Einrichtung zahlen müssen. Variiert die Höhe des Pflegesatzes nicht in Abhängigkeit von der Verweildauer, der Fallschwere oder anderen Kriterien, spricht man von einem tagesgleichen Pflegesatz. Die Höhe der Pflegesätze werden in der Regel zwischen den Sozialleistungsträgern und den Trägern der Pflegeeinrichtungen nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben vereinbart.
Der Pflegesatz umfasst in Krankenhäusern die gesamten Kosten, in Pflegeheimen sind darin die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nicht enthalten.