Polizeilicher Staatsschutz ist der Oberbegriff für kriminalpolizeiliche Behördenabteilungen, deren Hauptaufgabe in der Verfolgung und Verhinderung politisch motivierter Straftaten liegt. Abteilungen des polizeilichen Staatsschutzes existieren in Deutschland auf den Ebenen der regionalen Polizeibehörden, der Landeskriminalämter sowie des Bundeskriminalamtes. Der polizeiliche Staatsschutz ist nicht mit dem Verfassungsschutz zu verwechseln und anders als dieser kein Nachrichtendienst. Für den Polizeilichen Staatsschutz in Österreich gibt es eigens das Polizeiliche Staatsschutzgesetz.