Proleptisch (von altgriechisch προληπτικός prolēptikós, deutsch ‚vorausnehmend, vorgreifend‘)[1] bedeutet in der Zeitrechnung (Chronologie), dass eine Angabe über einen Zeitpunkt, eine Person, oder eine Sache ein Ereignis vorwegnimmt, das zu dem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist. Für kalendarische Angaben bedeutet das, dass das Ereignis vorweggenommen wird, das den Beginn einer Zeitrechnung bestimmt. Für Personen kann beispielsweise ein für die Person charakteristischer Titel genannt werden, den diese Person zu einem beschriebenen Ereignis jedoch noch nicht trug. So nimmt man beispielsweise an, dass der Titel eines M. Conradus Abbenborg Decr. Doctor, der Urkunden zufolge 1436 im Gefolge des Bremer Erzbischofs Baldwin II. in Nürnberg eingeritten sein soll, wohl proleptisch zu fassen sei.[2]