Prosecco (Aussprache: eingedeutscht mit weichem „s“ [ ] oder italienisch mit scharfem „s“ [ ]; Mehrzahl: eingedeutscht die Proseccos oder italienisch Prosecchi [ ][1]) ist die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U) für italienische Stillweine und Schaumweine („Spumante“ oder „Frizzante“), die die Anforderungen des „Disciplinare di Produzione della Denominazione di Origine Controllata [DOC] dei vini Prosecco“, oder des „Disciplinare di Produzione della Denominazione di Origine Controllata e Garantita [DOCG] dei vini Asolo Prosecco [bzw. nur] Asolo“, oder „Disciplinare di Produzione della Denominazione di Origine Controllata e Garantita [DOCG] dei vini Conegliano Valdobbiadene – Prosecco“ erfüllen.
Prosecco war bis Ende 2009 die Bezeichnung einer weißen Rebsorte, die seither Glera genannt werden muss. Seit dem 1. Januar 2010 ist Prosecco grundsätzlich eine geschützte Ursprungsbezeichnung und im EU-Register der geografischen Angaben „eAmbrosia“ eingetragen[2].
Die Disciplinare definieren unter anderem die Anbaugebiete der Trauben, den Herstellungs- und Abfüllort und auch die Flaschen, in denen Prosecco in den Verkehr gebracht werden darf. Die Anbaugebiete liegen in vier bestimmten Provinzen der Region Venetien, nämlich Belluno, Padova, Treviso, Venedig und Vicenza, und in der gesamten Region Friaul-Julisch Venetien.[3] Hier muss auch die Vinifikation, die Erzeugung des Schaumweins und die Abfüllung in Flaschen erfolgen.[4] Die Maßnahmen dienen der Steigerung der Qualität. Die zuvor praktizierte Ausfuhr billigst gemachter Weine in Tankwagen, und eine Abfüllung in „Tüten“ und „Dosen“ ist nun nicht mehr möglich.
Im Juli 2019 wurde das Herkunftsgebiet Le Colline del Prosecco di Conegliano e Valdobbiadene in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.[5]