Die Proskription (von lateinisch proscriptio ‚Bekanntmachung‘, ‚Achterklärung‘) war im antiken Rom die Ächtung einer Person. Diese durfte nach römischem Recht von jedem getötet werden und ihre Hinterlassenschaft fiel dem Staat zu.[1] Die Namen der geächteten Personen wurden öffentlich ausgehängt und oft gab es eine Belohnung für denjenigen, der einen Proskribierten tötete.