Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis sind seit 1993[1] in Deutschland neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, allerdings – anders als diese – ohne Eintrag ins Arztregister und ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Sie dürfen nicht die geschützte Berufsbezeichnung Psychotherapeut führen.
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BVerwG1993.