Rasterfahndung

Die Rasterfahndung ist ein Verfahren der Massendatenverarbeitung, bei dem automatisiert Informationen aus Fremddatenbeständen mit anderen Datenbeständen abgeglichen werden, um bestimmte Personen zu ermitteln.[1] Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt. Die Methode wurde in den 1970er Jahren vom damaligen BKA-Präsidenten Horst Herold für die Fahndung nach RAF-Terroristen entwickelt.[2]

Rasterfahndung wurde 1980 zum Wort des Jahres gekürt.

  1. Thomas Petri, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kapitel G, Rn. 528.
  2. Jürgen Simon/Jürgen Taeger: Rasterfahndung - Entwicklung, Inhalt und Grenzen einer kriminalpolizeilichen Fahndungsmethode, Baden-Baden 1981, S. 11 ff.

Rasterfahndung

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