Rechtsinformatik

Die Rechtsinformatik ist eine interdisziplinäre Wissenschaft und beschäftigt sich als die Lehre von den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Folgen der Informatik im Recht mit den wechselseitigen Beziehungen von Recht und Informatik.

Heute wird im Allgemeinen zwischen der Rechtsinformatik im engeren Sinne (i. e. S.) und dem Informationsrecht (je nach Ausprägung auch Informatikrecht, Informationstechnologie- oder kurz IT-Recht etc.) unterschieden. Die Rechtsinformatik i. e. S. umfasst hierbei die informationstheoretischen Aspekte und wird überwiegend der Informatik zugeordnet. Sie beschäftigt sich mit der Anwendung von Instrumenten und Methoden der Informatik im Recht und reicht von der Unterstützung juristischer Hilfstätigkeiten wie etwa Kanzleiverwaltungssysteme oder Rechtsinformationssysteme bis hin zu Versuchen einer umfassenderen Automatisierung von Recht wie etwa Entscheidungsunterstützungssysteme, Expertensysteme oder Anwendungen der Künstlichen Intelligenz im Recht.

Das Informationsrecht oder IT-Recht beschäftigt sich hingegen mit den vielfältigen sich aus der dem Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ergebenden rechtlichen Fragestellungen, wie sie sich etwa im Datenschutzrecht, im Immaterialgüterrecht etc. ergeben, und ist daher den Rechtswissenschaften zuzuordnen. Die Begriffs- und die Theoriebildung und insbesondere auch die Abgrenzung von Rechtsinformatik i. e. S. und Informationsrecht sind jedoch bis heute unscharf und nicht abgeschlossen.


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