Rechtsnachfolge

Eine Rechtsnachfolge (lateinisch Sukzession) liegt vor, wenn eine Person oder eine Organisation in die bestehenden Rechte und Pflichten einer vorherigen Person oder Organisation eintritt. Die Rechtsnachfolge kann aufgrund von Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes eintreten. Parteien sind der Rechtsvorgänger und der Rechtsnachfolger.


Rechtsnachfolge

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