Regulierter Markt

Regulierter Markt ist im Börsenwesen ein organisierter Markt, der als Börsensegment alle zum Börsenhandel zugelassenen Effekten umfasst.

Ein Markt ist allgemein ein freier Markt, wenn die Marktteilnehmer ihre Aktionsparameter (insbesondere Marktpreis, Menge, Produktqualität) frei aushandeln können. Unterliegen diese Aktionsparameter (abgesehen von Marktordnungen) jedoch behördlichen Eingriffen (etwa in Form von Fest-, Höchst- oder Mindestpreisen), so liegt ein regulierter Markt vor.[1] Da auf dem Arbeitsmarkt ein Mindestlohn gilt, gehört er bereits deshalb zu den regulierten Märkten, die der Marktregulierung unterliegen.

Im Finanzwesen gehören die Börsen zu den regulierten Märkten, wobei sich die Marktregulierung auf andere Merkmale bezieht. Die Vielzahl der in Gesetzen verwendeten Marktbegriffe für Teilmärkte an Wertpapierbörsen kann dabei verwirrend wirken. Insbesondere im Börsengesetz (BörsG) und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gab oder gibt es – in alphabetischer Reihenfolge – den Amtlichen Markt, Freiverkehr, Geregelten Markt, Neuen Markt, organisierten Markt und Regulierten Markt, die teilweise auf EU-Recht beruh(t)en.[2] Damit sollten bestimmte Handelsformen beschrieben werden, welche Effektenart unter welchen Voraussetzungen an einer Wertpapierbörse gehandelt werden darf.

  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 368.
  2. Wolfgang Gehrke, Aktienmarkt, in: Rolf Bühner (Hrsg.), Management-Lexikon, 2001, S. 22

Regulierter Markt

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