Das Reichswehrministerium (RWM) wurde entsprechend der Reichsverfassung der Weimarer Republik im Oktober 1919 aus den vier Kriegsministerien (vor allem dem preußischen Kriegsministerium) und dem Reichsmarineamt gegründet; diese Institutionen waren aus dem Kaiserreich überkommen. Das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935[1] verfügte die Umbenennung in Reichskriegsministerium.