Reskript

Das Reskript (lat.: rescriptum, etwa „Antwortschreiben“, „Rückantwort“) ist im römischen Recht eine wichtige Rechtsquelle (constitutio), mit der der Princeps an seine Kanzlei gerichtete Rechtsersuchen im Einzelfall aufgriff und verbindlich regelte. Abzugrenzen ist das Reskript im römischen Recht vornehmlich gegenüber dem Dekret (decretum), einer Verfügung im Einzelfall, und dem Edikt (edictum), einer Allgemeinverfügung.


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