Die Richtfunkverbindungen nach West-Berlin entstanden infolge der am 24. Juni 1948 beginnenden Berlin-Blockade zur Sicherung der Telefonverbindungen zwischen West-Berlin und Westdeutschland, unabhängig von den bestehenden Kabelstrecken. Da die vom Fernamt Berlin in der Winterfeldtstraße im Amerikanischen Sektor der eingeschlossenen Stadt in Richtung Westen führenden Fernleitungen jederzeit von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) unterbrochen werden konnten, wurden Lösungen erforscht und realisiert, die Kabellinien durch Richtfunkverbindungen zu ergänzen bzw. zu ersetzen.
Der Aufbau von betrieblich stabilen Richtfunkstrecken war wegen der großen zu überbrückenden Distanzen (135–190 km) über das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR hinweg schwierig und lag an der Grenze des physikalisch Machbaren.