Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)

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Richtlinie 2009/50/EG

Titel: Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Hochqualifiziertenrichtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Ausländerrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 63 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4,
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
In nationales Recht
umzusetzen bis:
19. Juni 2011
Umgesetzt durch: Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union[1]
Ersetzt durch: Richtlinie (EU) 2021/1883
Fundstelle: ABl. L 155, 18. Juni 2009, S. 17–29
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, welche die Einreise und den Aufenthalt von hochqualifizierten Personal, die nicht EU-Bürger sind, regelt. Dieser Personenkreis und deren Angehörige soll einen befristeten einheitlichen Aufenthaltstitel, die sogenannte Blaue Karte EU, erhalten. Die aktuelle Richtlinie wird durch die Richtlinie (EU) 2021/1883 mit Wirkung zum 19. November 2023 aufgehoben werden.[2][veraltet]

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  2. Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates

Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)

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