Richtlinie 2009/50/EG | |
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Titel: | Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
Hochqualifiziertenrichtlinie |
Geltungsbereich: | EU |
Rechtsmaterie: | Ausländerrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Artikel 63 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4, |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
19. Juni 2011 |
Umgesetzt durch: | Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union[1] |
Ersetzt durch: | Richtlinie (EU) 2021/1883 |
Fundstelle: | ABl. L 155, 18. Juni 2009, S. 17–29 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, welche die Einreise und den Aufenthalt von hochqualifizierten Personal, die nicht EU-Bürger sind, regelt. Dieser Personenkreis und deren Angehörige soll einen befristeten einheitlichen Aufenthaltstitel, die sogenannte Blaue Karte EU, erhalten. Die aktuelle Richtlinie wird durch die Richtlinie (EU) 2021/1883 mit Wirkung zum 19. November 2023 aufgehoben werden.[2][veraltet]
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