Ruhrverband

Ruhrverband
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Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 5. Juni 1913
Sitz Essen, Nordrhein-Westfalen
Zweck Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung sowie zur Wasserkraftnutzung beschaffen und bereitstellen, Wasserabfluss regeln und ausgleichen, Hochwasserabfluss sichern und Abwässer reinigen
Vorstand Norbert Jardin, Christoph Gerbersmann, Carolin-Beate Fieback[1]
Mitarbeiter 1013 (in Vollzeitäquivalenten)
Mitglieder 529
Website www.ruhrverband.de
Hauptverwaltung des Ruhrverbands in Essen
Luftaufnahme der Kläranlage Hagen
Überlauf der Möhnetalsperre 2007

Der Ruhrverband (RV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und der größte der elf sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. Laut Gesetz ist er keine Gebietskörperschaft und dient dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen seiner Mitglieder. Im Rahmen des Flussgebietsmanagements nimmt er durch den Bau und Betrieb von Talsperren und Kläranlagen sowohl die Aufgaben der Wassermengen- als auch der Wassergütewirtschaft im gesamten Einzugsgebiet der Ruhr wahr. Der RV beschäftigt 960 Mitarbeiter und hat seinen Sitz in Essen. Als nicht gewinnorientiertes Unternehmen erhebt er für seine wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Rahmen einer Veranlagung Beiträge von seinen Mitgliedern.

  1. Vorstand. Ruhrverband, abgerufen am 7. Januar 2025.

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