Rumpfparlament (Deutschland)

Der Halbmondsaal der Stuttgarter Ständekammer, erster Tagungsort des Rumpfparlaments (Lithographie von Jakob Heinrich Renz nach einer Zeichnung von Julius Nisle)

Im sogenannten Rumpfparlament traten vom 6. bis 18. Juni 1849 in Stuttgart vor allem die linken und weiterhin revolutionsbereiten Abgeordneten der 1848 gewählten Frankfurter Nationalversammlung zusammen. Trotz des Scheiterns dieser ersten gesamtdeutschen Volksvertretung versuchten die verbliebenen Abgeordneten deren Arbeit fortzuführen, ein über dessen Ziele hinausgehendes demokratisches und sozialrevolutionäres Programm zu verwirklichen und die Errungenschaften der Märzrevolution zu bewahren.

Nachdem König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die Annahme der Kaiserwürde und der Paulskirchenverfassung verweigert hatte, verblieb in Frankfurt nur eine kleine Gruppe konservativer Parlamentarier zusammen mit der Zentralgewalt. Die meisten übrigen Abgeordneten, darunter die liberalen Befürworter einer konstitutionellen Monarchie, hatten ihr Mandat auf Druck Preußens und anderer Staaten des Deutschen Bundes niedergelegt. Auch Spannungen zwischen Gemäßigten und Radikalen hatten zu Austritten aus der Nationalversammlung geführt. Nach deren Ausweisung aus Frankfurt wich ihr verbliebener linker Flügel in die Hauptstadt des Königreichs Württemberg aus, wurde von dort aber nach wenigen Tagen gewaltsam vertrieben.

Das Stuttgarter Rumpfparlament war der letzte Versuch, die im Zuge der Märzrevolution entstandenen parlamentarisch-demokratischen Strukturen zu retten. Zugleich war es Ausdruck der Spaltung der parlamentarischen Bewegung im damaligen Deutschland. Kurz nach seiner Auflösung wurde die auf Freiheit und Einheit Deutschlands zielende Revolution endgültig niedergeschlagen.

Die Bezeichnung selbst lehnte sich spöttisch an den Namen des englischen Rumpfparlaments an, das entstanden war, nachdem Oliver Cromwell 1648 alle missliebigen Abgeordneten aus dem Unterhaus vertrieben hatte.


Rumpfparlament (Deutschland)

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