Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen, insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Dies sind im Kern die Mitglieder der Europäischen Union, jedoch ohne Irland und Zypern. Durch Zusatzabkommen mit der Europäischen Union wurde der Anwendungsbereich auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt. Der Gültigkeitsbereich des Abkommens wird gemeinhin als Schengen-Raum bezeichnet.
Das erste dieser Abkommen vom 14. Juni 1985 sollte vor allem die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und wurde nach dem Unterzeichnungsort benannt, der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg. Die mehrfach modifizierten Regelungen (Schengen I bis III) konstituieren den Schengen-Besitzstand, einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“[1] der Europäischen Union. Bedeutung und Verdienste des Schengener Abkommens werden im Europäischen Museum Schengen dokumentiert.
Das Passieren der Binnengrenzen ohne Passkontrolle als Prinzip der Schengener Abkommen wurde seit der Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016 von mehreren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt, nachdem einzelne Mitgliedstaaten die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union gefährdet sahen.
Von März bis Juni 2020 waren wegen der COVID-19-Pandemie zahlreiche Grenzen zwischen Mitgliedstaaten geschlossen.[2][3] Im Februar 2021 kam es wegen der Pandemie erneut zu Grenzschließungen[4] (weitere Entwicklung bis April 2023 siehe Coronavirus-Einreiseverordnung).