Schlachtung

Mittelalterliche Darstellung der Schlachtung eines Schweines (Monatsbild)

Unter einer Schlachtung versteht man das Töten von Nutztieren unter Blutentzug, um deren Fleisch für den menschlichen Verzehr zu gewinnen,[1] wobei Nebenprodukte wie Knochen, Horn und Haut weiterer Verarbeitung zugeführt werden können. Das EU-Recht definiert sie allgemeiner als Tötung eines Tieres zum menschlichen Verzehr.[2] Dies wird präziser auch als Normalschlachtung bezeichnet. Gelegentlich wird eine Schlachtung auch zur Feststellung einer Krankheitsursache durchgeführt (diagnostische Schlachtung) oder bei drohendem Verlust des Tieres auch als Krank- oder Notschlachtung. Bei verschiedenen Tierseuchen oder deren Verdacht besteht ein generelles Schlachtverbot, um die Verbreitung vom Keimen und die Ansteckung des Schlachtpersonals zu verhindern.

Die Schlachtung darf in den meisten westlichen Staaten ausschließlich durch ausgebildete Fleischer (regional auch Schlachter, Metzger oder Fleischhauer genannt) durchgeführt werden und wird im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung amtlich überwacht.

Die Art der Schlachtung hat nachweislich einen hohen Einfluss auf die Qualität des Fleisches. Je weniger Stress und Angst die Tiere erfahren, desto höher ist die Fleischqualität.[3]

  1. nach § 4 Abs. 1 Ziff. 3 des bis 2005 geltenden deutschen Fleischhygienegesetzes (FlHG), abrufbar über Vetion.de GmbH: Weitere Anwendung von Vorschriften des Fleischhygienegesetzes (Deutschland)
  2. Artikel 2 j) der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
  3. Hanna Wullinger-Reber: Mobile Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung – Tierschutz, Fleischqualität und Lebensmittelsicherheit. Abgerufen am 11. August 2020.

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