Als Schranne bezeichnet man in Süddeutschland den Getreidemarkt oder einen Kornspeicher, in Österreich historisch einen Gerichtsplatz bzw. ein Gerichtsgebäude. Die Bezeichnung Schranne leitet sich ursprünglich vom italienischen Wort scranna ‚Gerichtsbank oder Strafbank‘ ab, das auch Bank, Fleisch- und Brottisch, Lagerhalle bedeutet. Im Schwäbischen wird der Begriff heute noch für eine Bierbank, bzw. -tisch verwendet.
Als Schrannenpreis wurde der in der Schranne übliche oder gültige Marktpreis bezeichnet.[1][2]