Die Schulaufsicht ist in demokratischen Gesellschaften eine Aufgabe staatlicher Kultusbehörden, die der Verwirklichung bildungspolitischer, pädagogischer, rechtsstaatlicher, personalwirtschaftlicher, disziplinarischer sowie gesundheitlicher Normen in der Schulpraxis dient. Sie basiert auf den Schulaufsichtsgesetzen der Länder.
Es ist dabei zwischen Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht zu unterscheiden. Der größere Anteil dieser Aufgaben wurde traditionell von staatlichen Schulämtern oder gleichgesetzten Institutionen geprägt. Besondere Teilbereiche sind bei den zuständigen deutschen Landesministerien, dem österreichischen Unterrichtsministerium und den Bildungsdirektionen der Schweizer Kantone (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) eingegliedert. Seit den 1990er Jahren vollzieht sich eine Wandlung dieser Aufsichtsaufgaben von ausschließlich behördlichen Strukturen hin zu extern beteiligten Evaluationsgruppen mit auf wissenschaftlicher Basis gestützten Erfassungs- und Bewertungsgrundlagen. Damit orientiert man auf eine zunehmend beratende Funktion der Schulaufsicht für die Schulen mit ihren Leitungen und entfernt sich von dirigistischen Einflussnahmen der Ämter durch eine zunehmende Autonomie innerhalb des praxisnahen Schulmanagements. Die Ausgestaltung moderner Schulaufsichtsformen ist in Europa länder- und regionalspezifisch ausgeprägt, von unterschiedlichen Entwicklungstempi gekennzeichnet und soll auch Formen struktureller Bildungsbenachteiligungen entgegenwirken.