Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Die Gestaltung des Ausweises ist in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt.[1] Ein Ausweis wird ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt. Bereits ab einem GdB von 20 wird ein Behindertenpauschbetrag der Höhe nach gestaffelt im deutschen Einkommensteuergesetz gewährt, mit dem behinderte Menschen Mehraufwendungen, die durch ihre Behinderung entstehen, vereinfacht steuerlich geltend machen können.