Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung des (vermeintlichen) Rechts „auf eigene Faust“.
Die (reine) Selbsthilfe ist eine primitive Form der Rechtsdurchsetzung:[1]
Für eine Selbsthilfe spricht, wenn es keine übergeordnete Instanz gibt, diese ungerecht, parteiisch oder ineffektiv, insbesondere zu langsam ist oder die zugrunde liegende Rechtsordnung als rechtswidrig erscheint. Der Rechtsstaat versucht daher in der Regel, Forderungen nach Selbsthilfe erst gar nicht aufkommen zu lassen oder sie zumindest als um des Rechtsfriedens willen abzuwenden.