Sortiment

Als Sortiment bezeichnet man die Gesamtheit aller ausgewählten und angebotenen Waren (Artikel) eines Handelsunternehmens. Die Zusammenstellung von verschiedenen Artikeln zu einem Sortiment ist eine spezifische Dienstleistung von Handelsbetrieben. (Bei der Gesamtheit der Produkte eines produzierenden Betriebes spricht man hingegen vom Produktionsprogramm, bei der Gesamtheit der Erzeugnisse eines landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebes vom Erzeugnisprogramm).

Die das Sortiment ausmachende, den Handelsbetrieb und seine Branchenzugehörigkeit maßgeblich prägende Gesamtheit der angebotenen Waren, der Sortimentsaufbau (die Sortimentsstruktur oder „Sortimentspyramide“), lässt sich in Anlehnung an Rudolf Seyffert zeitpunktbezogen aufteilen in:

  • Warenbereich = Warengattungsgruppe,
  • Warengattung = Warenartengruppe,
  • Warenart = Artikelgruppe,
  • Artikel = Sortengruppe sowie
  • Sorte und Stück (als kleinste Einheiten).[1]

In zeitraumbezogener Betrachtung machen die im Rahmen der Sortimentspolitik durchgeführten permanenten Ware-Dienste-Neukombinationen die Sortimentsbildung des Handelsbetriebs aus. In der Sortimentsbildung bzw. Sortimentspolitik kommt die spezifische und unverwechselbare Leistung jedes Handelsbetriebs zum Ausdruck (Schenk). Die Fragen, welche Sortimente gebildet und an welchen Standorten mit welchen Betriebstypen und zu welchen Zeitpunkten angeboten werden sollen, sind essentielle Bestandteile der strategischen Marketingplanung von Handelsunternehmen.

  1. Dirk Möhlenbruch: Sortimentspolitik im Einzelhandel, Wiesbaden 1994, S. 13

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