Sozialgeld

Sozialgeld war in Deutschland vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2022 eine Sozialleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie wurde im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende Personen gewährt, die nicht erwerbsfähig waren und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches) hatten, die aber mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebten.

Diese Personen hätten ansonsten einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches) gehabt, die von den Trägern der Sozialhilfe gewährt wird (§ 97 SGB XII).

Das Sozialgeld wurde jedoch durch die für das ALG II zuständigen Jobcenter gewährt. Dadurch wurde erreicht, dass für die einzelnen Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft eine gemeinsame Behörde zuständig ist.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Personen, die bisher einen Anspruch auf Sozialgeld hatten, das sog. Bürgergeld (§ 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II).[1]

  1. vgl. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16. Dezember 2022, BGBl. I S. 2328

Sozialgeld

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