Die sogenannten Spezialheime bildeten eine eigene Organisationsstruktur innerhalb des Heimsystems der Jugendhilfe in der DDR. Aufgabe dieser Einrichtungen war die Umerziehung von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, die als schwererziehbar eingestuft worden waren. Zum System der Spezialheime gehörten ein Aufnahme- und Beobachtungsheim (Eilenburg), ca. 30 Spezialkinderheime, ca. 30 Jugendwerkhöfe sowie vier Sonderheime mit einem zusätzlichen Aufnahmeheim.[1]
Der Bericht an die Bundesregierung Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR vom 26. März 2012 kam zu folgender Bewertung: „Insbesondere in den Spezialheimen der Jugendhilfe war der Alltag von Freiheitsbeschränkung, Menschenrechtsverletzungen, Fremdbestimmung, entwürdigenden Strafen, Verweigerung von Bildungs- und Entwicklungschancen sowie erzwungener Arbeit geprägt.“[2]