Spezialheim

Die sogenannten Spezialheime bildeten eine eigene Organisationsstruktur innerhalb des Heimsystems der Jugendhilfe in der DDR. Aufgabe dieser Einrichtungen war die Umerziehung von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, die als schwererziehbar eingestuft worden waren. Zum System der Spezialheime gehörten ein Aufnahme- und Beobachtungsheim (Eilenburg), ca. 30 Spezialkinderheime, ca. 30 Jugendwerkhöfe sowie vier Sonderheime mit einem zusätzlichen Aufnahmeheim.[1]

Der Bericht an die Bundesregierung Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR vom 26. März 2012 kam zu folgender Bewertung: „Insbesondere in den Spezialheimen der Jugendhilfe war der Alltag von Freiheitsbeschränkung, Menschenrechtsverletzungen, Fremdbestimmung, entwürdigenden Strafen, Verweigerung von Bildungs- und Entwicklungschancen sowie erzwungener Arbeit geprägt.“[2]

  1. Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965. In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368
  2. Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Bericht. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer., Berlin 26. März 2012, S. 4.

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