Staatenverantwortlichkeit

Die Staatenverantwortlichkeit bzw. völkerrechtliche Verantwortlichkeit betrifft die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte, in der Regel Staaten, für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben. Sie enthält sekundäre Haftungsregelungen für den Fall, dass Staaten primäre Handlungs- oder Unterlassungspflichten verletzen oder dass einem Staat ein völkerrechtswidriges Verhalten zuzurechnen ist.

Sie ist abzugrenzen vom Völkerstrafrecht, dem nur Individuen unterworfen sind und der Staatenhaftung für riskantes oder gefährliches, aber erlaubtes Verhalten.[1]

  1. Die völkerrechtliche Haftung für grenzüberschreitende Schäden nuklearer Unfälle am Beispiel belgischer Atomkraftwerke Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 3.2. Gefährdungshaftung für Schäden durch gefährliche, aber nicht verbotene Aktivitäten, 30. August 2017, S. 11 f.

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