Mit Stadtwald oder Stadtforst wird ein Wald bezeichnet, der sich im Besitz einer Stadt befindet. In Deutschland handelt es sich in der Regel um Körperschaftswald nach § 3 Bundeswaldgesetz. Zur Erholung der Stadtbewohner weisen Stadtwälder meist eine höhere Dichte von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Gaststätten, Reit- und Wanderwege auf.