Standesherr ist eine Bezeichnung für Adlige in verschiedenen deutschen Ländern und Österreich seit dem 18. Jahrhundert.
Standesherren gab es in zweifachem, zu unterscheidendem Sinne: Die Standesherren im Deutschen Bund waren Mitglieder jener Häuser des Hochadels, die nach 1806 (Ende des Heiligen Römischen Reichs) bzw. 1815 (Wiener Kongress) ihre Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft (und damit ihre relative Souveränität innerhalb des Reichsverbandes) verloren haben.
Ferner bezeichnete man so die Besitzer regionaler „freier Standesherrschaften“, welche Grundherrschaften mit bestimmten politischen Sonderrechten waren, die von der Krone Böhmens herrührten und in Schlesien und den Lausitzen verbreitet waren.