Die Statistischen Landesämter der Länder erfüllen die Aufgaben der amtlichen Statistik in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam und in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt. Die Durchführung von Statistiken ist entsprechend dem Staats- und Verwaltungsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 83 Grundgesetz grundsätzlich Sache der Länder. Der Bund hat nach Art. 73 Nr. 11 Grundgesetz die ausschließliche Gesetzgebung für die „Statistik für Bundeszwecke“.
Über das Internetportal „Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter der Länder“[1] stehen für Forschungszwecke aufbereitete bzw. zusammengeführte Daten der deutschen Statistischen Landesämter zur Verfügung.