Das Steuerrekursgericht ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen im schweizerischen Kanton Zürich. Es ersetzt die Steuerrekurskommissionen, welche diese Funktion bis Ende 2010 ausübten[1] und ist die erste gerichtliche Instanz gegen eine Verfügung (Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung. Zurzeit besteht das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich aus zwei Abteilungen mit je 300 Stellenprozenten.