Der Begriff Stilllegung kerntechnischer Anlagen (als Synonym auch: Dekommissionierung von englisch: Decommissioning = Stilllegung) benennt die Gesamtheit aller Tätigkeiten, die das Ziel verfolgen, eine kerntechnische Anlage nach Betriebsbeendigung abzubauen („Rückbau“).
Im rechtlichen Sinne verwendet man den Begriff auch für die Entnahme eines Atomstandorts aus dem deutschen Atomgesetz.