Strafprozessrecht (Deutschland)

In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess (auch Strafverfahren genannt) die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft nach bestimmten Grundsätzen (Prozessmaximen) ab, unter anderem nach dem Legalitätsprinzip und der Offizialmaxime. In der mündlichen Verhandlung vor Gericht gelten zusätzlich der Öffentlichkeitsgrundsatz und der Mündlichkeitsgrundsatz, sofern das Verfahren nicht durch einen Strafbefehl abgeschlossen wird.

Der Strafprozess im weiteren Sinne ist in das Erkenntnisverfahren und in das Vollstreckungsverfahren gegliedert. Das Erkenntnisverfahren wiederum gliedert sich in drei Phasen;

  1. Ermittlungsverfahren,
  2. Zwischenverfahren und
  3. Hauptverfahren.

Das Strafverfahren selbst gliedert sich in fünf Stufen. Davon sind die ersten drei die Phasen des Erkenntnisverfahrens, die vierte Stufe ist die Rechtsmittelinstanz mit Berufung und Revision. Da die Berufung nach Erkenntnisgrundsätzen mit Durchführung einer Beweisaufnahme gestaltet ist, ist sie definitorisch zum Erkenntnisverfahren zu zählen. Die fünfte und letzte Stufe des Verfahrens ist die Vollstreckung des Urteils.


Strafprozessrecht (Deutschland)

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