Strafvollstreckungskammern sind in Deutschland besondere Spruchkörper, die bei den Landgerichten gebildet werden, soweit in deren Bezirk Justizvollzugsanstalten oder andere Anstalten für Erwachsene gelegen sind, in denen Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung vollzogen werden (§ 78a GVG).