Strahlenschutzgesetz (Deutschland)

Basisdaten
Titel: Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Kurztitel: Strahlenschutzgesetz
Abkürzung: StrlSchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 751-24
Erlassen am: 27. Juni 2017
(BGBl. I S. 1966)
Inkrafttreten am: überw. 1. Oktober 2017
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 23. Oktober 2024
(BGBl. I Nr. 324 vom 29. Oktober 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2025
(Art. 12 Absatz 3 G vom 23. Oktober 2024)
GESTA: N026
Weblink: Strahlenschutzgesetz - StrlSchG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es regelt den Schutz des Menschen und – soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht – auch den Schutz der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.

Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.[1]

  1. Gesetzentwurf und amtliche Begründung auf BT-Drs. 18/11241

Strahlenschutzgesetz (Deutschland)

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