Tauchtiefe bezeichnet die Summe aus Tiefgang und Einsinktiefe eines Wasserfahrzeugs. Sie ist abhängig von der Beladung und dynamisch von der Fahrt. Bekanntgegeben wird die höchstzulässige Tauchtiefe tagesaktuell in den amtlichen Befahrensregeln und Bekanntmachungen für die Binnenschifffahrt.
Sie ist nicht zu verwechseln mit der Abladetiefe. Diese bezeichnet „den einem bestimmten Beladungszustand entsprechenden Tiefgang eines Schiffes im Ruhezustand.“