Teleskopmast (Feuerwehr)

Ein Teleskopmast (TM) bzw. ein Teleskopmastfahrzeug (TMF) ist ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr. Die Bezeichnung Teleskopleiter mit Korb (TLK) ist eine reine Herstellerbezeichnung.

Das Teleskopmastfahrzeug ist eine Hubarbeitsbühne (HAB) und hat einen Hubrettungsausleger nach DIN EN 1777.[1] Eine der Abkürzung nachgestellte Zahl benennt die Rettungshöhe in Metern (z. B. steht TM 32 für eine Rettungshöhe von 32 Metern) und eine weitere ggf. die maximal mögliche Ausladung.

Die Typen waren bis 2017 nicht genormt. Daher bestehen viele unterschiedliche Bezeichnungen. Die DIN 14701-1 definiert die Fahrzeuge nun als Teleskopgelenkmast (TGM) und teilt sie in drei Kategorien ein: TGM 24, TGM 30 sowie TGM 40; wobei die Kategorie TGM 40 alle Fahrzeuge mit einer Rettungshöhe von über 39,5 m enthält. Die Anforderungen an eine Hubrettungsbühne TGM 23/12, sehen unter anderem eine Zulässige Gesamtmasse von 16 t vor. Der im letzten Segment abknickende Mast bietet den einsatztechnischen Vorteil, auch hinter Hindernisse wie zum Beispiel Dachgiebel und an Bereiche unterhalb der Straßenebene (bei Brücken) zu gelangen.

Da handelsübliche LKW-Fahrgestelle üblicherweise mit 12 oder 18 t verfügbar sind, werden diese üblicherweise entsprechend auf- oder ab-gelastet um die Förderfähigkeit sicherzustellen. Da die Achslast eines TGM 30 mit 10 t oder weniger, der einer Drehleiter entspricht, können die Fahrzeuge auf Feuerwehrflächen, welche nicht über Räumen wie Tiefgaragen o. Ä. liegen, ohne Einschränkung eingesetzt werden.

  1. Wolf-Dieter Prendke: Lexikon der Feuerwehr. Fortgeführt und herausgegeben von Hermann Schröder. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2005, ISBN 3-17-018610-8, S. 387.

Teleskopmast (Feuerwehr)

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