Titularbischof

Ein Titularbischof (lat. episcopus titularis) ist in der römisch-katholischen Kirche und ebenso in der orthodoxen Kirche ein geweihter Bischof, der im Unterschied zum Diözesanbischof keine eigene Diözese leitet, sondern andere Aufgaben oder Funktionen übernimmt.

Die Bezeichnung Titularbischof rührt daher, dass nach katholischer Tradition jeder Bischof zum Bischof eines Bistums geweiht wird. Ein Titularbischof ist daher Bischof eines historischen, aber untergegangenen Bistums. Can. 376 des Codex Iuris Canonici unterscheidet: „Bischöfe, denen die Sorge für eine Diözese anvertraut ist, werden Diözesanbischöfe genannt, die übrigen Titularbischöfe.“


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