Umlageverfahren

Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt. Dabei können vom Sozialversicherungsträger in geringem Umfang Rücklagen gebildet werden (z. B. Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung). Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung in Fällen der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Krankheit, und letztlich Alter.

Im Unterschied zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren die Beiträge angespart und verzinst oder in andere Anlageformen investiert, um im Leistungsfall ausgezahlt zu werden, solche Fälle sind bei Eintritt in den Ruhestand, im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit in der (privaten) Arbeitslosigkeitsversicherung oder der Restschuldversicherung.


Umlageverfahren

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