Vegetationsgutachten

Weiserfläche (Kontrollfläche) zur Beurteilung des Wildeinflusses auf die Naturverjüngung und die Begleitvegetation – man beachte das Fehlen jeder Vegetation außerhalb des Zaunes

Vegetationsgutachten, auch z. B. Verbissgutachten, Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, Forstliches Gutachten zur Abschussplanung, Wildeinflussmonitoring oder Waldbauliches Gutachten genannt, erfassen regelmäßig den Einfluss durch Schalenwild auf die Waldverjüngung.[1] Die Gutachten geben damit Antwort auf die Frage, ob die Wildbestände nachhaltig bewirtschaftet werden, so dass genug vitale Bäume in einer standortgerechten und klimastabilen Mischung nachwachsen können. Nur dann kann der Wald auch zukünftig seine vielen, auch gesetzlich festgelegten Funktionen erfüllen. Die Verbissintensität bei den jungen Waldbäumen und vor allem deren Veränderung über die Jahre ist ein Frühindikator für die Schädigung von Einzelbäumen, die Reduktion der Zahl der Bäume und die Entmischung der Verjüngung. In manchen Gutachten wird auch die Schädigung durch fegen, schlagen oder schälen erfasst. Fast immer werden weitere Faktoren, die die Menge und Zusammensetzung der Waldverjüngung oder die Verbissintensität beeinflussen können, erfasst. Die Bewertung der Situation erfolgt dann in Zusammenschau aller Daten. Die Gutachten sind ein wichtiger Maßstab für die Jagdplanung und die Erstellung von Abschussplänen. Besonders anschaulich zeigen kleine, gezäunte Kontrollflächen, dass neben den betrachteten Wirtschaftsbaumarten in der Regel eine große Vielfalt an Kräutern und Sträuchern wachsen. Sie werden meist stärker verbissen als die jungen Bäume und verschwinden dann ganz.

Eine solche Verjüngungsinventur ist eine besondere Form der Waldinventur. Sie ist ausdrücklich keine Wildschadenserhebung. Die absolute Höhe des Wildbestands wird weder geschätzt, erhoben oder abgeleitet noch bewertet.

  1. Thomas Knoke, Torsten Hothorn, Reinhard Mosandl, Eckhard Kennel: Verbissgutachten zeichnen ein realistisches Bild. In: waldwissen.net. 3. März 2013, archiviert vom Original am 10. Dezember 2018; abgerufen am 11. Dezember 2018.

Vegetationsgutachten

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