In der Rechtswissenschaft der Schweiz bezeichnet Vereinsrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt. Vereine (fr. Associations, it. Associazioni) stellen in der Schweiz die weitaus häufigste Gesellschaftsform dar.
Die gesetzlichen Vorschriften, welche die Vereine betreffen, finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Art. 60 ff).