Thailand hat seit dem Ende der absoluten Monarchie im Jahr 1932 eine Verfassung. Sie wurde seither oftmals revidiert oder durch eine neue ersetzt, insbesondere im Zusammenhang mit den zahlreichen Militärputschen der jüngeren thailändischen Geschichte. Von 1932 bis April 2017 wurden zwanzig Verfassungen (einschließlich nur vorläufig geltender Verfassungsdokumente) verkündet.[1]
Seit 1968 haben die Verfassungen Thailand in Artikel 1 als „ein einziges und unteilbares Königreich“ und in Artikel 2 seine Staatsform als „Demokratie mit dem König als Staatsoberhaupt“ bezeichnet.[2] Der Souverän ist das Volk, nicht der Monarch.